Hilfsmittelgutachten
Als Hilfsmittelexperte- und Couch biete ich Sozial- Landgerichten und Privatauftraggebern eine unabhängige Hilfsmittelbegutachtung an, z.B. bei Ablehnung eines Hilfsmittel im Klageverfahren. Ich beurteile die Brauchbarkeit und den Nutzen der Hilfsmittel.
Versorgungsmängel können durch eine Begutachtung, beispielsweise durch den Hilfsmittelexperten gelöst werden. Die Kompetenz, die Kenntnis der Produktpalette und die Steuerung der Hilfsmittelversorgung durch die verordnenden Ärzte sind oft mangelhaft und nicht ausreichend begründete. Ablehnungen durch die Krankenkassen sind in manchen Fällen unberechtigt. Ablehnungen seitens der Krankenkassen werden aus Sicht der Betroffenen teilweise nicht ausreichend und sachlich begründet und führen deshalb zu Klageverfahren.
Aufgrund der Komplexität und Heterogenität sowie des beständigen Wandels des Hilfsmittelmarktes ist Expertenwissen erforderlich.
Eine Überversorgung verursacht hohe Kosten. Sie ist ebenso wie Fehl- und Unterversorgung dringend zu vermeiden,da dadurch Ressourcen vergeudet, Teilhabe- chancen nicht ausgeschöpft und zugleich Handlungsspielräume der Kostenträger eingeengt werden.